Sie wurden über die Presse informiert oder von Ihrem Finanzamt aufgefordert, eine Erklärung zum Grundsteuermessbetrag einzureichen?
Sie sind Immobilieneigentümer oder Grundbesitzer eines privat, betrieblich, land- oder forstwirtschaftlich genutzten Grundstückes oder einer Immobilie?
Dann sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, am Neubewertungsverfahren teilzunehmen!
Ihre Erklärung zum Grundsteuermessbetrag
Mit unseren Videos und Unterlagen erfahren Sie, wie Sie selbst innerhalb von wenigen Minuten sicher die Grundsteuererklärung an Ihr Finanzamt übermitteln und durch die Selbstabgabe Hunderte von Euro sparen können.
Inhalte:
Mit unserem Rundum-Sorglos-Paket informieren wir Sie und zeigen Ihnen innerhalb weniger Minuten, welche Informationen Sie benötigen, um Ihre Erklärung zum Grundsteuermessbetrag selbst abzugeben.
Sie erhalten unter anderem Antworten auf die folgenden Fragen:
Noch detailliertere Informationen erhalten Sie über unseren kostenfreien Newsletter.
Der Steuerberater kann für die Anfertigung der Grundsteuererklärung eine Gebühr gemäß der Steuerberatervergütungsverordnung verlangen. Das Honorar ist danach abhängig vom Wert des Grundstücks (Gegenstandswert).
Beispiel: Bei einem Einfamilienhaus im Wert von 500.000,- Euro beträgt das durchschnittliche Honorar eines Steuerberaters (9,5/20 Mittelgebühr) 1.724,57 Euro inkl. 19% MwSt. Hat das Grundstück nur einen geringen Wert und kommt der Mindestwert (25.000,- €) zum Ansatz beträgt das Steuerberaterhonorar nach der StBVV 382,85 € (Mittelgebühr) + USt.
Unser Tipp: Erledigen Sie die Anmeldung für die Grundsteuererklärung einfach selbst. Wie zeigen Ihnen wie einfach das geht. Zudem müssen Sie sowieso die Unterlagen für Ihren Steuerberater vorbereiten.
O-Töne unserer Kunden:
Markus Johland: „Haben Sie super gemacht und sehr gut verständlich erklärt...“
Nicole Fuchs: „Das haben Sie sehr sympathisch gemacht, leicht verständlich erklärt und es hat Spaß gemacht! Vielen Dank.“
Andrea Zarth: „Wunderbar, nochmal vielen Dank...“
Holger Dreusicke: „...nach Überwindung meiner anfänglichen "Berührungsangst" bezüglich des Onlineseminars möchte ich nun meine Anerkennung und meinen Dank Ihnen gegenüber zum Ausdruck bringen. Gerne mache ich mich in den nächsten Tagen ...und jetzt mit Spaß!
ACHTUNG: Bitte beachten Sie die Abgabefrist der Finanzämter vom 01.07.2022 bis zum 31.10.2022.
Bei Nichtabgabe oder verspäteter Abgabe der Grundsteuererklärung kann ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden. Die Höhe des Verspätungszuschlags ist maßgeblich von der Dauer der Fristüberschreitung abhängig. Bei Nichtabgabe der Erklärung kann das Finanzamt darüber hinaus die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Das hat zur Folge, dass sich eine zu hohe Grundsteuer ergeben kann. Ein Einspruch ist zwar möglich, aber auch dann muss in der Folge eine digitale Erklärung gemacht werden.
Für €98,98 /Person (inkl. 19% MwST.)
Wir zeigen Ihnen - kompakt und einfach vermittelt - welche Informationen wichtig sind und wo Sie diese finden oder beantragen können. Mit unseren Videos können Sie damit beginnen, Ihre Grundsteuererklärung eigenständig abzugeben. Komplexe Sachverhalte werden in einfachen und schnell zu erfassenden Videos anschaulich dargestellt und durch tabellarische Übersichten und Musterdokumente untermauert.
Eine unrichtige oder unvollständige Erklärung kann zur Steuerhinterziehung führen.
Informieren Sie sich umfassend! Mit unseren Erklärvideos, Checklisten, Mustervorlagen und dem Expertenchat erhalten Sie unkompliziert viele wichtige Informationen, die Sie für die Abgabe der Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte benötigen.
In 3 Schritten loslegen:
Auch wenn Sie einen Steuerberater haben,
finden Sie hier die Informationen zu den Unterlagen, nach denen Sie Ihr Steuerberater fragen wird. Welche Unterlagen müssen Sie mitbringen und bereits im Vorfeld besorgen? Wo und wie können Sie fehlende Unterlagen beantragen?
Mit unseren Checklisten und Mustervorlagen vermitteln wir Ihnen einfach und schnell das notwendige Wissen, um die Unterlagen für Ihren Steuerberater vorzubereiten oder selbst die Erklärung zur Neuberechnung der Grundsteuer und des Grundsteuermessbetrages digital abzugeben.
Warum muss die Grundsteuer neu berechnet werden?
Die Einheitswerte, die bislang für die Ermittlung der Grundsteuer herangezogen wurden, hat das Bundesverfassungsgericht deutschlandweit für verfassungswidrig erklärt.
Auf Grundlage der jetzt von Ihnen mit der Erklärung zum Grundsteuermessbetrag übermittelten Daten (wie z.B. der Wohnfläche) und weiteren automatisch beigesteuerten Grundlagen errechnet das Finanzamt für Ihren Grundbesitz zunächst den Grundsteuermessbetrag. Sie erhalten hierüber vom Finanzamt einen Grundsteuermessbetragsbescheid. Zahlen müssen Sie dann noch nichts. Ihre Stadt oder Gemeinde multipliziert später den Grundsteuermessbetrag mit dem örtlichen Hebesatz.
Daraus ergibt sich die von Ihnen ab dem Jahr 2025 zu zahlende Grundsteuer. Die aktualisierte Grundsteuer zahlen Sie dann - so wie bisher auch - direkt an Ihre Stadt oder Gemeinde.
Aufzeichnung / Videos / Unterlagen im PDF Format zum ausdrucken / Checklisten / Mustervorlagen von Anträgen
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Lernen Sie die wesentlichen Grundlagen zur Beendigung von Wohnraummietverhältnissen kennen:
Darüber hinaus stellen wir Ihnen ein Musterabnahmeprotokoll und eine Checkliste zur Wohnungsabnahme zur Verfügung!
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://acadevo.com/seminar/quicktipp-wohnungsabnahme
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Laura Eckert-Rinallo ist als Geschäftsführerin, freiberufliche Dozentin im Bereich Immobilienrecht und Immobilienmanagement sowie als Lehrkraft für besondere Aufgaben an einer Technischen Hochschule tätig. In ihren Seminaren gibt sie ihr Wissen praxisnah an die Teilnehmenden weiter und verhilft diesen so mit Wissensvorsprung zum Erfolg.